Einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag (AV-Vertrag) muss nach EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) jedes Unternehmen abschließen, das personenbezogene Daten im Auftrag – also von einem Dienstleister verarbeiten lässt. Unter der alten Terminologie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) war das Dokument als Auftragsdatenverarbeitungs-Vertrag oder ADV-Vertrag bekannt.
Die Anforderungen an einen solchen Vertrag über die Auftragsverarbeitung personenbezogener Daten sind mit der DSGVO gestiegen. Zwar sind im Vergleich zum bisherigen § 11 BDSG a.F. weichere Regelungen aufgestellt, was den Vertrag an sich angeht. Das Verhältnis zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer wird jedoch insgesamt deutlich schärfer ausgestaltet, als es nach dem BDSG a.F. der Fall war.
Das kostenlose Muster für einen Auftragsverarbeitungs-Vertrag der activeMind AG hilft beiden Seiten (Auftraggeber und Auftragnehmer) bei der Auftragsverarbeitung (AV) für die notwendige Klarheit zu sorgen. Rechte und Pflichten bei der AV werden explizit geregelt. Die Vorgaben der DSGVO zur Rechenschaftspflicht und gemeinsamen Haftung lassen sich so besser erfüllen.